Risiko Grundwasser

Warum die Hörnleinkreuzung eine Gefahr für unsere Stadt und unsere Heimat darstellt

Der geplante Umbau der Hörnleinkreuzung in der sogenannten „Variante 1“ sieht ein rund 280 Meter langes, unterirdisches Trogbauwerk mit darüber liegendem Kreisverkehr vor. Ein Bauwerk dieser Größe hat erhebliche Auswirkungen auf die Umgebung – insbesondere auf das Grundwasser in Weißenburg und dem gesamten Landkreis.

Die Grundwassersituation in Weißenburg

Weißenburg liegt in einem sensiblen Grundwassergebiet. Besonders kritisch ist der Wülzburghang östlich der B2, von dem oberflächennahe Grundwasserströme in Richtung Innenstadt fließen. Diese Ströme sorgen dafür, dass:

  • Kellerräume und Tiefgaragen trocken bleiben,
  • Bauwerke stabil bleiben,
  • die städtische Infrastruktur langfristig funktionsfähig bleibt.

Jede massive Veränderung des Grundwassers kann diese natürlichen Bedingungen empfindlich stören.

Notwendige Grundwasserabsenkung beim Bau

Um das Trogbauwerk errichten zu können, muss das Grundwasser während der Bauphase enorm abgesenkt werden. Das hat mehrere Konsequenzen:

  1. Senkung der Grundwasserstände: Stadteinwärts der WUG1 „Eichstätter Straße“ könnten die Pegel deutlich fallen.
  2. Veränderte Strömungsverhältnisse: Nach dem Bau wird sich das Wasser nicht automatisch wieder in den ursprünglichen Bahnen verteilen. Das unterirdische Bauwerk wirkt wie ein Sperrriegel für das Grundwasser.
  3. Langfristige Schäden: Durch sinkende Grundwasserstände drohen Setzungs- und Rissschäden an Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und Straßen.

Mögliche Folgen für die Bürgerinnen und Bürger

Die Risiken für die Bevölkerung sind vielfältig:

  • Gebäudeschäden: Risse, Setzungen, Absackungen, die insbesondere ältere Häuser betreffen.
  • Gefahr für Keller und Tiefgaragen: Absaufen oder Austrocknen kann die Bausubstanz gefährden.
  • Finanzielle Haftungsrisiken: Schäden führen zu Schadensersatzforderungen, die der Landkreis tragen müsste – also letztlich die Steuerzahler.
  • Langfristige Veränderungen: Selbst nach Fertigstellung des Bauwerks könnten die ursprünglichen Strömungsverhältnisse nicht wiederhergestellt werden.

Ein Vergleich mit früheren Großprojekten zeigt die mögliche Dimension: Beim Einstau des Brombachsees kam es in Veitserlbach und St. Veit zu „absaufenden“ Kellern und Setzungsschäden. Hier droht das umgekehrte Szenario, also austrocknende Kellerräume, abgesackte Fundamente und instabile Böden.

Risiken durch unvorhersehbare Faktoren

  • Wetter und Niederschläge: Starkregen oder Trockenperioden könnten die geplanten Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung weiter verschärfen.
  • Bauabweichungen: Technische Änderungen oder Verzögerungen können den Grundwasserhaushalt noch stärker stören.
  • Unbekannte Untergrundverhältnisse: Auch modernste Bauvoruntersuchungen können nicht jede Gefahr erkennen. Das Risiko von unvorhersehbaren Setzungen bleibt bestehen.

Verantwortung des Landkreises

Der Landkreis trägt die gesetzliche und finanzielle Verantwortung für Schäden, die durch den Bau entstehen. Das bedeutet:

  • Überwachung und Schadensprävention während der Bauphase.
  • Mögliche Sanierungen nach Fertigstellung, wenn Schäden auftreten.
  • Rechtliche Haftung für private und öffentliche Gebäude.

Die möglichen Haftungsrisiken sind enorm hoch – besonders, weil sie über Jahre erst nach Fertigstellung sichtbar werden können.

Zusammenfassung

Die Grundwassersituation macht deutlich: Der geplante Maximalumbau der Hörnleinkreuzung ist nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein ökologisches und städtebauliches Hochrisikoprojekt.

  • Massive Absenkung des Grundwassers während der Bauzeit
  • Gefährdung von Gebäuden und Infrastruktur
  • Langfristige, möglicherweise irreversible Veränderungen des Grundwasserhaushalts
  • Enorme Haftungsrisiken für den Landkreis und die Steuerzahler

Verantwortung für Heimat, Menschen und Umwelt bedeutet, dieses Risiko ernst zu nehmen. Ein Projekt dieser Dimension darf nicht über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg umgesetzt werden.